Landschaftsplan Nr. 15 „Wahner Heide“ wird rechtskrätig

von | 1.6.2007 | Neuigkeiten

Der Landschaftsplan Nr. 15 „Wahner Heide“ im Rhein-Sieg-Kreis wird am 23.06.2007 rechtskräftig:

Landschaftsplan Nr. 15 „Wahner Heide“

(Siehe auch Landschaftspläne auf dem Geoportal Rhein-Sieg-Kreis)

Dieser enthält auch Regularien zum Kanufahren auf der Agger und besagt in Kapitel 2.1-2 Naturschutzgebiet „Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg“ ab Seite 78:

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Zusätzlich ist verboten:

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  1. die Agger, den im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegenen Mündungsbereich der Sülz, die Alt- und Seitenarme sowie die sonstigen Stillgewässer mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art – einschließlich Modellbooten – zu befahren, ferner auf den Wasserflächen Kufenmotorräder (Jet-Ski) oder vergleichbare Fahrzeuge zu betreiben; hiervon ausgenommen bleiben:

    Die Ausübung des Kanu- und Rudersports auf der Agger und dem im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegenen Abschnitt der Sülz, soweit ein Mindestwasserablass von 5 m³ pro Sekunde am Kraftwerk Vilkerath abfließt, mit folgenden Maßgaben:

    • das Befahren der Alt- und Seitenarme ist verboten;
    • die Agger und der im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegene Abschnitt der Sülz sind möglichst zügig zu durchfahren;
    • das Anlanden sowie das Ein- und Aussetzen von Booten außerhalb der zulässigen und in der Festsetzungskarte dargestellten Einsatz- und Aushebestellen ist verboten;
    • es dürfen täglich höchstens 50 Boote zwischen zwei aufeinanderfolgenden Einsatz- und Aushebestellen den Fluss befahren falls erforderlich, soll die Organisation der Kontingentvergabe auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung dem Landeskanuverband NW obliegen;
    • das Befahren der Agger sowie des im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegenen Abschnittes der Sülz im Rahmen einer gewerblichen Bootsvermietung sowie das Befahren durch Ungeübte ist nur in fachlicher Begleitung zulässig. Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen in nicht mehr als 10 Booten;
    • der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmte Vereins- und Trainingsbetrieb der Kanuvereine KC Delphin, STV-Siegburg und des Agger-Canadier-Club e.V. bleibt in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zulässig.

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