Landschaftsplan Nr. 15 "Wahner Heide" wird rechtskrätig
Der Landschaftsplan Nr. 15 "Wahner Heide" im Rhein-Sieg-Kreis wird am 23.06.2007 rechtskräftig:
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Landschaftsplan Nr. 15 "Wahner Heide"
(Siehe auch Landschaftspläne auf dem Geoportal Rhein-Sieg-Kreis)
Dieser enthält auch Regularien zum Kanufahren auf der Agger und besagt in
Kapitel 2.1-2 Naturschutzgebiet "Aggeraue zwischen Lohmar und Siegburg" ab
Seite 78:
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Zusätzlich ist verboten:
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6. die Agger, den im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegenen
Mündungsbereich der Sülz, die Alt- und Seitenarme sowie die sonstigen
Stillgewässer mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art -
einschließlich Modellbooten - zu befahren, ferner auf den Wasserflächen
Kufenmotorräder (Jet-Ski) oder vergleichbare Fahrzeuge zu betreiben;
hiervon ausgenommen bleiben:
Die Ausübung des Kanu- und Rudersports auf der Agger und dem im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegenen Abschnitt der Sülz,
soweit ein Mindestwasserablass von 5 m³ pro Sekunde am Kraftwerk
Vilkerath abfließt, mit folgenden Maßgaben:
- das Befahren der Alt- und Seitenarme ist verboten;
- die Agger und der im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegene
Abschnitt der Sülz sind möglichst zügig zu durchfahren;
- das Anlanden sowie das Ein- und Aussetzen von Booten außerhalb der
zulässigen und in der Festsetzungskarte dargestellten Einsatz- und
Aushebestellen ist verboten;
- es dürfen täglich höchstens 50 Boote zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Einsatz- und Aushebestellen den Fluss befahren falls erforderlich, soll die
Organisation der Kontingentvergabe auf der Grundlage einer vertraglichen
Vereinbarung dem Landeskanuverband NW obliegen;
- das Befahren der Agger sowie des im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
gelegenen Abschnittes der Sülz im Rahmen einer gewerblichen Bootsvermietung
sowie das Befahren durch Ungeübte ist nur in fachlicher Begleitung zulässig. Die
maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen in nicht mehr als 10 Booten;
- der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmte Vereins- und
Trainingsbetrieb der Kanuvereine KC Delphin, STV-Siegburg und des Agger-
Canadier-Club e.V. bleibt in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang
zulässig.
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