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Befahrungsbeschränkungen im Naturschutzgebiet "Wahner Heide und Teile der Aggeraue"
Bezirksregierung weist die "Wahner Heide und Teile der Aggeraue im
Rhein-Sieg-Kreis" als Naturschutzgebiet aus:
Ordnungsbehördliche
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wahner Heide und Teile der Aggeraue im
Rhein-Sieg-Kreis“ Stadt Troisdorf, Stadt Siegburg und Stadt Lohmar im
Rhein-Sieg-Kreis vom 18. November 2004.
Das NSG ist nun rechtskräftig. Hiervon betroffen ist die Agger und die Sülz.
Die Agger von km 8 – km 2 und die letzten 600 m der Sülz vor der Mündung in die
Agger.
Wichtig ist auch, dass auf den 600 m Sülz und auf der Agger von km 5,4 bis
km 3,2 Fischereiverbotszonen eingerichtet sind, was für uns unbedingtes
Uferbetretungsverbot bedeutet.
Der für den Kanusport wichtige Wortlaut der Verordnung ist:
§ 5 Verbote
...
12. die Agger, die Alt- und Seitenarme sowie die Sülz und die sonstigen
Stillgewässer mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art – einschließlich
Modellbooten – zu befahren. Hiervon ausgenommen bleiben:
a) die Ausübung des kanu- und Rudersports auf der Agger, soweit ein
Mindestwasserabfluss von 5 qm/sec. am Kraftwerk Vilkerath abfließt, mit
folgenden Maßgaben:
- die Agger ist ohne Aufenthalt zu durchfahren,
- das Anlanden sowie Ein- und Aussetzen von Booten ist verboten,
- auf der Agger dürfen täglich höchstens 50 Boote den Fluss befahren;
- das Befahren der Agger im Rahmen einer gewerblichen Bootsvermietung nach
praktischer Einweisung ist zulässig. Die maximale Gruppengröße beträgt 20
Personen in nicht mehr als zehn Booten;
b) der mit dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Landschaftsbehörde
abgestimmte Vereins- und Trainingsbetrieb folgender Kanu- und Rudervereine in
der bisherigen Art und dem bisherigem Umfang:
- Kanu-Club Delphin;
- Agger-Canadier-Club e.V.;
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